Allgemeine Vertragsbedingungen
-Catering-
1. Geltungsbereich und Vorrang
1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für sämtliche Verträge, die mit unseren Kunden über die Lieferung von Speisen und Getränken, die miet- oder leihweise Überlassung von Geschirr, Mobiliar, Dekoration, Tischwäsche, gastronomischem Equipment und ähnlichem sowie die Bereitstellung von Servicepersonal abgeschlossen werden, unabhängig vom Standort der Lieferung (Catering-Vertrag).
1.2. Wir führen Lieferungen, Vermietungen und die Überlassung von Gegenständen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen durch. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart werden. Die Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, selbst wenn wir deren Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen. Selbst wenn wir auf ein Schreiben Bezug nehmen, das die Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder darauf verweist, stellt dies kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen dar.
2. Zustandekommen des Vertrages und Verbindliche Personenzahl
2.1. Unsere Angebote sind bis zum Zustandekommen des Catering-Vertrages freibleibend.
2.2. Der Catering-Vertrag kommt gemäß den Bestimmungen des schriftlichen Angebots erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns zustande.
2.3. Mit der Überweisung der geforderten Anzahlung und der schriftlichen Bestätigung (via E-Mail) wird der Vertrag rechtskräftig.
2.4. Mündliche Vereinbarungen, Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages werden erst durch unsere Bestätigung in Textform verbindlich.
2.5. Der Kunde ist verpflichtet, uns spätestens sieben Tage vor Beginn der Veranstaltung die verbindliche Teilnehmerzahl in Textform (zum Beispiel per E-Mail, Telefax, Brief oder vergleichbarem Medium) mitzuteilen. Diese Mitteilung ist Grundlage für die Rechnungsstellung. Sofern die tatsächliche Teilnehmerzahl nach oben abweicht, sind wir berechtigt, den Preis gemäß der tatsächlichen Teilnehmerzahl auf Basis unseres Angebots zu erhöhen. Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl trägt der Kunde das wirtschaftliche Risiko; eine Preisanpassung erfolgt nicht, es sei denn, der Kunde weist nach, dass uns durch die geringere Personenzahl kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Darüber hinaus werden Mehr- oder Sonderleistungen, die nicht im Catering-Vertrag vereinbart sind, separat in Rechnung gestellt.
2.6. Die von uns angebotenen Speisen, wie etwa Obst oder Gemüse, unterliegen saisonalen Marktschwankungen. Wir behalten uns vor, Teile der Bestellung, die diesen saisonalen Schwankungen unterliegen, durch gleichwertige Waren ohne Preisänderung und ohne vorherige Ankündigung zu ersetzen.
2.7. Unsere Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zum Beispiel Gewichte, Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen, technische Daten etc.) sowie unsere Darstellungen (zum Beispiel Zeichnungen, Abbildungen etc.) sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern lediglich Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung.
3. Stornierung, Kündigung und Rücktritt
3.1. Storniert der Kunde den Catering-Vertrag, ohne dass ihm ein Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zusteht, berechnen wir folgende Stornogebühren:
3.1.1. Für eigens für die Veranstaltung beschafftes, mietweise dem Kunden zur Verfügung gestelltes Equipment: 75 % der Netto-Anschaffungskosten, jedoch maximal 100 % des vereinbarten Mietpreises.
3.1.2. Für bereits vorhandenes, mietweise dem Kunden zur Verfügung gestelltes Equipment: 30 % des vereinbarten Mietpreises.
3.1.3. Für Getränke: Bei Stornierung vor dem vereinbarten Liefertermin innerhalb von 30 Tagen: 20 % des vereinbarten Preises; innerhalb von 7 Tagen: 30 % des vereinbarten Preises.
3.1.4. Für Speisen und sonstige Leistungen: bei Stornierung vor dem vereinbarten Liefertermin binnen 30 Tagen: 20% des vereinbarten Preises binnen 07 Tagen: 50% des vereinbarten Preises
3.1.5. Im Falle einer Stornierung vor dem vereinbarten Liefertermin gelten folgende Regelungen: Bei einer Stornierung bis zu 30 Tagen vor dem Liefertermin wird eine Gebühr in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises erhoben; bei einer Stornierung bis zu 7 Tagen vor dem Liefertermin beträgt die Gebühr 50 % des vereinbarten Preises.
3.1.6. Die geleistete Anzahlung wird in jedem Fall als Ausfall- und Aufwandsentschädigung einbehalten.
3.1.7. Im Falle einer Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Lieferbeginn ist der Kunde verpflichtet, die volle Auftragssumme zu entrichten.
Die genannten Stornierungskosten gelten, sofern der Kunde nicht nachweist, dass uns kein oder ein erheblich geringerer Schaden entstanden ist.
4. Rücktrittsrecht
4.1. Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn:
4.1.1. Der Kunde mit einer vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung länger als 8 Kalendertage im Verzug ist.
4.1.2. Der Auftrag aufgrund höherer Gewalt, Streiks, Rohstoffmangel oder anderer, uns nicht zu vertretender Umstände unmöglich wird oder die Durchführung der Veranstaltung auch unter Berücksichtigung berechtigter Interessen des Kunden unzumutbar erschwert wird.
4.1.3. Der Kunde auf ein ihm eingeräumtes, kostenfreies Rücktrittsrecht bei Anfrage nicht in Textform innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel eine Woche) verzichtet, wenn Anfragen anderer Kunden für denselben Veranstaltungszeitraum vorliegen und wir aus Kapazitätsgründen nicht in der Lage sind, alle Veranstaltungen parallel abzuwickeln.
4.2. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragspartner unberührt, wobei jedoch vorausgesetzt wird, dass der andere Vertragspartner zuvor eine angemessene Frist zur Beseitigung des bestehenden wichtigen Grundes gesetzt hat, welche fruchtlos verstrichen ist.
4.3. Sollten wir aufgrund eines wichtigen Grundes berechtigt sein, den Vertrag zu kündigen, ist der Kunde verpflichtet, Schadensersatz gemäß den Regelungen unter Ziffer 4. 1 dieser Vertragsbedingungen zu leisten, es sei denn, der Kunde kann nachweisen, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch uns bleibt hiervon unberührt.
5. Haftung / Schadensersatz
5.1. Gegenstände, die am Belieferungs-/Veranstaltungsort vorhanden sind oder von Veranstaltern, Ausstellern, Künstlern, Teilnehmern oder sonstigen Personen mitgebracht oder dort abgestellt werden, befinden sich auf eigene Gefahr des Kunden am Veranstaltungsort. Wir übernehmen keine Haftung für Beschädigungen, Untergang oder Verlust dieser Gegenstände, auch nicht für Vermögensschäden, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.
5.2. Die Haftungsbeschränkung findet keine Anwendung auf die Haftung für schuldhaft zu vertretende Verletzungen von Leben, Körper und Gesundheit von Personen sowie bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten. Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ist unsere Haftung im Falle einfacher Fahrlässigkeit auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
6. Obliegenheiten des Kunden
6.1. Der Kunde trägt die Verantwortung, vor Beginn der Veranstaltung geeignete Vorsorgemaßnahmen, wie beispielsweise Abdeckplanen und Fußbodenschutz, auf eigene Kosten und Risiko zu treffen, um Abnutzungsspuren am Interieur und in den Räumlichkeiten zu minimieren.
6.2. Es ist die Pflicht des Kunden, uns vor Beginn der Veranstaltung ausdrücklich auf empfindliches Interieur am Veranstaltungsort hinzuweisen. Auf unser Verlangen hat der Kunde dieses Interieur auf eigene Kosten zu entfernen oder besonderen Schutzmaßnahmen zu unterziehen.
6.3. Der Kunde ist verantwortlich für das rechtzeitige Einholen der erforderlichen behördlichen Genehmigungen zur Durchführung der Veranstaltung, und zwar auf eigene Kosten. Zudem hat der Kunde sicherzustellen, dass während der Veranstaltung die öffentlich-rechtlichen Sicherheitsbestimmungen, insbesondere bezüglich des Brandschutzes, eingehalten werden. Notwendige Genehmigungen für die Aufstellung von gemieteten oder geliehenen Gegenständen sowie deren Betrieb sind ebenfalls rechtzeitig und auf eigene Kosten zu beschaffen.
6.4. Miet- oder leihweise bereitgestelltes Equipment darf der Kunde nicht anders verwenden, sondern ausschließlich am vereinbarten Veranstaltungsort und für den festgelegten Zweck einsetzen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
6.5. Der Kunde haftet für die sorgfältige Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe der überlassenen Gegenstände ab dem Zeitpunkt der Überlassung bis zur Rückgabe. Für Verlust oder Beschädigung dieser Gegenstände, sofern sie von ihm, seinen Angestellten, Beauftragten oder Veranstaltungsteilnehmern verursacht wurden, haftet der Kunde für die Wiederbeschaffungs- oder Reparaturkosten. Die Rückgabe der gemieteten oder geliehenen Gegenstände erfolgt zunächst unter Vorbehalt. Exakte Angaben über Bruch- und Fehlmengen können von uns erst nach erfolgter Reinigung und einer Bearbeitungszeit von 14 Werktagen gegeben werden.
6.6. Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, wenn ein gemieteter oder geliehener Gegenstand beschädigt ist oder repariert werden muss.
6.7. Zur Personenzahl siehe Punkt 2.5, Satz 1.
6.8. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Kühlkette für gelieferte Speisen und Getränke vom Zeitpunkt der Anlieferung bis zum Verzehr nicht unterbrochen wird.
6.9. Der Kunde hat die gelieferte Ware sowie die gemieteten oder geliehenen Gegenstände unverzüglich nach Lieferung mit der ihm zumutbaren Sorgfalt auf etwaige Mängel in Bezug auf Qualität, Anzahl und Menge zu prüfen. Erkennbare Mängel sind umgehend bei uns zu reklamieren, damit wir, soweit möglich, die Gelegenheit zur Nacherfüllung nach unserer Wahl (Nachbesserung oder kostenfreie Ersatzlieferung) erhalten. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, verliert er das Recht auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung oder Schadensersatz wegen dieses Mangels.
7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises unser Eigentum.
8. Allgemeine Bestimmungen
8.1. Der Erfüllungsort für Lieferung, Übergabe und Zahlung ist für beide Parteien Koblenz. Ist der Kunde Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, so ist der Gerichtsstand 56070 Koblenz.
8.2. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen aufgrund solcher Ansprüche ist nur zulässig, wenn die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der restlichen Bestimmungen unberührt.
8.4. Sofern im Catering-Vertrag keine abweichenden Regelungen getroffen wurden, gelten ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht sowie das Kollisionsrecht finden keine Anwendung.
Die Küchenbullen
-Catering-
Wir machen Essen ohne Schickimicki
Stand: November 2024